Die Nutzungsbedingungen des Services

Zur Nutzung des Assistenzservices im Bahnhof müssen Sie die folgenden Bedingungen einhalten:

Abfahrtszeit-30 Minuten

Finden Sie sich spätestens 30 Minuten* vor der Abfahrt des Zugs am Treffpunkt „Assistance Voyageur Handicapé“ ein. *60 Minuten vor der Abfahrt für Fahrten mit dem Eurostar London.

Gültiger Fahrschein

Ein gültiger Fahrschein, der der Strecke und dem Datum der Anfrage auf Assistenz entspricht.

Ein einziges* Gepäckstück von maximal 15 kg

Das Gewicht des Gepäckstücks kann durch die Bahnhofsmitarbeiter überprüft werden. Sie können weitere Gepäckstücke mitführen, diese werden aber nicht von den Assistenzmitarbeitern getragen. *Zwei Gepäckstücke von je maximal 15 kg für Fahrten mit dem Euro

Rollstuhl

Bei Rollstühlen darf die Größe nicht mehr als 70 cm in der Breite, 120 cm in der Länge und 150 cm im Wendekreis betragen. Maximalgewicht (einschließlich Fahrer und Gepäck): 300 kg für einen elektronischen Rollstuhl, 200 kg für einen manuellen Rollstuhl.

Um die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Assistenzservices im Bahnhof einzusehen, klicken Sie hier.