Was ist der Assistenzservice im Bahnhof?

Agent SNCF assistant une personne en fauteuil roulant
© Sébastien Godefroy – SNCF Gares & Connexions

Der Assistenzservice im Bahnhof ist ein kostenloser Service für Personen mit Behinderung (PSH) und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR).
Im Abfahrtsbahnhof werden Sie mit diesem Service vom Empfangspunkt "Assistance Voyageur Handicapé" bis zu Ihrem Sitzplatz im Zug begleitet.
Bei der Ankunft am Zielort werden Sie von Ihrem Sitzplatz im Zug bis zum Ausgang des Bahnhofs, Ihrem Sitzplatz im Anschlusszug, dem Taxistand am Bahnhof oder einem anderen Ort Ihrer Wahl im Bahnhof begleitet.

Der Assistenzservice richtet sich an:

Inhaber eines Behindertenausweises*

Personen im Rollstuhl

Personen mit Schwierigkeiten bei der Fortbewegung

*Inhaber eines Inklusions-, Invaliden-, Reformierten- oder Kriegsveteranenausweises.

Dieser Assistenzservice ist kein Hilfsdienst für Reisende mit Kinderwagen und kein Gepäckträgerdienst.

Der Transport von Gegenständen mit großen Ausmaßen stellt keine eingeschränkte Mobilität dar.

Dieser Assistenzservice ist kein Hilfsdienst für Fahrgäste mit Kinderwagen und kein Gepäckträgerservice.

Den Bahnhofsmitarbeitern ist das Recht vorbehalten, Sie nach einem Berechtigungsnachweis für die Nutzung des Services zu fragen.

* Für Inhaber einer Mobilitäts-Inklusions-Karte, eines Invalidenausweises, eines Reformierten- oder Kriegspensioniertenausweises, schwangere Frauen mit einer nationalen Prioritätskarte für Familien sowie Inhaber eines europäischen Behindertenparkausweises, eines europäischen Behindertenausweises, eines Invalidenausweises oder einer Prioritätskarte, die von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, oder eines ausländischen personengebundenen Nachweises, auf dem der Inhaber klar identifizierbar ist und der sich eindeutig auf die Anerkennung einer Behinderung oder funktionellen Beeinträchtigung stützt.

** Für Personen mit einem ärztlichen Nachweis über die Notwendigkeit von Unterstützung bei der Nutzung eines Transportmittels (mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, sofern keine kürzere Gültigkeitsdauer genannt wird) oder einem Schwangerschaftsnachweis.

Fragen zum Assistenzservice?

Zusätzlich zur Unterstützung in den Bahnhöfen bieten die Verkehrsunternehmen Dienstleistungen an, die Ihnen die Mobilität im Zug erleichtern. Klicken Sie hier, um diese Dienstleistungen zu entdecken oder die Websites zur Mobilität in den Regionen zu konsultieren.