Fahrradunterstand

ANMELDUNG ZUM SERVICE
Die Anmeldung für den Service ist kostenlos.
Sie müssen über eine kontaktlose Karte des Typs optima (z.B. ZOU-, RTM-Karte usw.) verfügen und Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel sein. Die Anmeldung erfolgt auf der Website „ZOU! “: www.zou.maregionsud.fr
Die Aktivierungszeit beträgt 24 Stunden.

ZUGANGSKONTROLLE
Um den Zugang zum Parkbereich freizuschalten, muss der Nutzer seine kontaktlose Karte vor das Lesegerät neben der Tür halten. Der Ausgang erfolgt durch Betätigung des Ausgangschalters.
Im Falle einer Störung: +33 970 820 526 (Kosten eines Ortsgesprächs) von Montag bis Freitag von 7:00 bis 21:00 Uhr und am Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DEN FAHRRADUNTERSTAND
Die vorliegende Benutzungsordnung legt die Nutzungsbedingungen der „Fahrradparkplätze mit Zugangskontrolle“ fest. Mit Nutzung des Fahrradparkplatzes akzeptiert der Nutzer ausdrücklich die vorliegenden Nutzungsbedingungen. Der Nutzer wird regelmäßig über die nachstehend dargestellten Bedingungen informiert, akzeptiert diese und verzichtet damit auf jegliche Rechtsmittel gegen den Betreiber.

ARTIKEL 1: ZUGANG ZUM STELLPLATZ
Der Fahrradparkplatz ist rund um die Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich.

ARTIKEL 2: PARKEN
Der Service besteht aus einer kollektiven Fahrradbox mit Zugangskontrolle. Der Fahrradparkplatz ist der Nutzung durch nichtmotorisierte Zweiräder vorbehalten. Folglich ist es untersagt, dort Motorräder, Motorroller, Mofas oder andere thermisch motorisierte Fahrzeuge abzustellen. Die Nutzer sind verpflichtet sich im gesamten Fahrradparkplatz zu Fuß zu bewegen. Der Nutzer muss sein Fahrrad mit einem Fahrradschloss seiner Wahl, das nicht vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird, an den dafür vorgesehenen Bügeln sichern. Es wird darauf hingewiesen, dass der angebotene Service in Verbindung mit einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln steht: Es handelt sich keinesfalls um einen Parkservice mit verlängerter Laufzeit. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber berechtigt, ein Zweirad zu entfernen, wenn er feststellt, dass es länger als eine Woche ununterbrochen abgestellt ist.

ARTIKEL 3: VERANTWORTLICHKEITEN
Der Nutzer ist dazu angehalten, auf dem Weg zum Fahrradparkplatz die französische Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) einzuhalten und sich im Bahnhofsgebäude und den Fußgängerzonen zu Fuß fortzubewegen. Die Bereitstellung der kollektiven Fahrradboxen mit Zugangskontrolle umfasst weder die Hinterlegung noch die Verwahrung der Fahrräder zu Lasten des Betreibers. Alle Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Güter im Fahrradparkplatz ergriffen werden, dürfen nicht mit einer Überwachungspflicht des Betreibers gleichgesetzt werden. Der Betreiber haftet nicht für Verluste und Schäden, unabhängig von der Ursache, die aufgrund oder anlässlich der Nutzung des Fahrradparkplatzes entstanden sind.

Geöffnet

Auf Höhe des Vorplatzes

Nützliche Informationen

Kostenloser Tarif
Kostenloser Service + Gesprächspreis

Zusatzservices

Überdachter Unterstand
Geschlossener Unterstand

Öffnungszeiten der nächsten sieben Tage

Heute
von 00:00 nach 23:59
Sonntag 23 März
von 00:00 nach 23:59
Montag 24 März
von 00:00 nach 23:59
Dienstag 25 März
von 00:00 nach 23:59
Mittwoch 26 März
von 00:00 nach 23:59
Donnerstag 27 März
von 00:00 nach 23:59
Freitag 28 März
von 00:00 nach 23:59

Gesamtheit der Jahresöffnungszeiten