Fahrradparkplatz

Jeder Abonnent, der seinen Hauptwohnsitz innerhalb des COBAS (Gemeindeverband des Bassin d'Arcachon Süd) nachweisen kann, hat ein individuelles Zugangsrecht, um sein Fahrrad abzustellen.

Der Fahrradparkplatz ist dem zeitweiligen Abstellen von Fahrrädern und damit der regelmäßigen Nutzung des Fahrrads vorbehalten. Die maximale Parkdauer darf sieben aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.

Die Abonnements sind monatlich und auf 12 aufeinanderfolgende Monate pro Kalenderjahr begrenzt.

Öffnungszeiten nicht verfügbar

Links vom Bahnhof

Nützliche Informationen

Das könnte Ihnen auch gefallen :

Offener Fahrradunterstand

Fahrradparkplatz

Rechts vom Bahnhof

Geöffnet

Fahrradbögen

Fahrradparkplatz

Links vom Bahnhof

Geöffnet