Fahrradparkplatz
Jeder Abonnent, der seinen Hauptwohnsitz innerhalb des COBAS (Gemeindeverband des Bassin d'Arcachon Süd) nachweisen kann, hat ein individuelles Zugangsrecht, um sein Fahrrad abzustellen.
Der Fahrradparkplatz ist dem zeitweiligen Abstellen von Fahrrädern und damit der regelmäßigen Nutzung des Fahrrads vorbehalten. Die maximale Parkdauer darf sieben aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.
Die Abonnements sind monatlich und auf 12 aufeinanderfolgende Monate pro Kalenderjahr begrenzt.
Öffnungszeiten nicht verfügbar
Nützliche Informationen

